Wem gehört der Wald?

(die folgenden Zahlen gelten für die Bundesrepublik Deutschland, in den einzelnen Bundesländern kann es zu deutlichen Abweichungen von diesen Mittelwerten kommen)


Der Waldanteil  der Bundesrepublik Deutschland
bedeckt  mit 10, 7 Mill ha ca. 1/3 der Landfläche.

Auch wenn dieser Wald in der Regel frei zugänglich
ist, hat er einen Besitzer, der sich um ihn kümmert
und seinen Lebensunterhalt damit verdient. 
 

Sonstige Flächen
        15 %

 
 
 
 

Waldfläche 30%

Landwirtschaftliche
Nutzfläche
55 %

Abb.1: Flächennutzung in der Bundesrepublik Deutschland


 
 
Privatwald
46 %
Staatswald
34 %
Körperschaftswald
20 % 

Abb. 2: Aufteilung der Waldfläche nach Besitzarten

Die Waldbesitzer kann man grob in 3 Gruppen aufgliedern: Je nach Besitzart kommen dem Wald unterschiedliche Aufgaben und Bedeutung zu.


Privatwald

Der Anteil des Privatwaldes ist erheblich. Trotzdem gibt es in diesem Bereich nur wenige eigene Forstverwaltungen. Der Besitz ist oft sehr zersplittert. Waldbesitzer, die sich keinen eigenen Förster leisten können (das sind immerhin 99%!), haben die Möglichkeit, sich durch Forstliche Organisationen beraten zu lassen. In vielen Ländern übernimmt die Landwirtschaftskammer die Betreuung dieser meist bäuerlichen Betriebe. Besonders engagierte Waldbesitzer können sich auch zu Forstbetriebsgemeinschaften zusammenschließen, um ihren Wald gemeinsam zu bewirtschaften.
Hauptziel in diesen Wäldern ist der wirtschaftliche Ertrag. Maßnahmen zum Naturschutz oder zur Erholung sind meist mit Kosten verbunden und können nur zum Teil durch die Waldbesitzer selbst getragen werden.


Staatswald

Der Staatswald gehört den jeweiligen Ländern , die auch die Forsthoheit besitzen. Bundeswald ist nur in geringen Mengen vorhanden und beschränkt sich fast ausschließlich auf die Truppenübungsplätze. Staatliche Forstämter übernehmen neben der Bewirtschaftung ihrer eigenen Wälder oft auch Betreuungsaufgaben.
Eine schöne Übersicht mit Informationen aus den verschiedenen Landesforstverwaltungen ist bei Wald-Online zu finden.

Staatliche Wälder haben neben wirtschaftlichen Zielen auch andere öffentliche Aufgaben zu erfüllen, wie z. B. die Unterhaltung von Erholungseinrichtungen. Auch werden zum Beispiel Naturschutzgebiete bevorzugt im Staatswald ausgewiesen.


Körperschaftswald

In diesen Bereich gehören unter anderem die Wälder von Kommunen und Städten, oder auch Kirchenwälder. Die Aufgaben sind hier sehr differenziert zu betrachten. Während Betriebe in ländlichen Gegenden stark auf Gewinnerzielung wirtschaften, sind gerade die Wälder von Großstädten fast ausschließlich dem Erholungszweck gewidmet. Hohe Wegedichten sowie das Einrichten von Ruheplätzen und Trimmpfaden verursachen oft enorme Kosten.